| Geldschenker |
Die Begleitung in der ambulanten Hospizarbeit und auch der Aufenthalt im Hospizhaus sind kostenfrei.Die Hospizarbeit ist auf Spenden zu ihrer Finanzierung angewiesen, auch wenn sie hauptsächlich durch ehrenamtliche Mitarbeiter/innen erbracht wird. Für die ambulante Hospizarbeit geben die Gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss zu den Personalkosten des Koordinators und den Fortbildungs- und Supervisionskosten der Ehrenamtlichen. Alle übrigen Kosten wie Büromiete, Telefon oder die Erstattung der Fahrtkosten der Ehrenamtlichen muss der Verein selbst oder durch Spenden aufbringen. Im stationären Hospizhaus müssen die Träger eines solchen Hauses 10% der tatsächlichen Kosten durch Spenden und ehrenamtliche Arbeit erbringen. Die Zahlungen der Kranken- und Pflegekassen sind von vornherein auf 90% der vereinbarten Kosten beschränkt. Das Finanzamt überprüft die gemeinnützigen Gesellschaften regelmäßig, so dass sichergestellt ist, dass die Finanzmittel nur für die Hospizarbeit verwendet werden. Mit der im Jahr 2005 gegründeten Hospiz Stiftung für Braunschweig wird das Ziel verfolgt, einen Kapitalstock aufzubauen, der langfristig mit seinen Zinserträgen die benötigte Unterstützung der Hospizarbeit sicherstellen kann. Sie ist eine selbständige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und wird erhaltene Mittel zweckentsprechend einsetzen. Mit ihrer Spende oder Zustiftung tragen Sie dazu bei, die Existenz der Hospizarbeit in stationärer und ambulanter Form langfristig zu sichern sowie deren Fortentwicklung zum Wohl der begleitenden Menschen zu fördern. Hospiz Stiftung für Braunschweig Theodor-Heuss-Strasse 7 38090 Braunschweig Tel.: 05 31 - 88 69 02 40 Fax: 05 31 - 88 68 87 12 Kto.-Nr. 199 944 877 Nord/LB (BLZ 250 500 00) |

Die Begleitung in der ambulanten Hospizarbeit und auch der Aufenthalt im Hospizhaus sind kostenfrei.