| Informationen zur Patientenverfügung |
Der Arzt braucht für die Durchführung seiner Behandlungsempfehlungen immer Ihre Zustimmung. Was geschieht aber, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern? Wonach richten sich Ärzte in dieser Situation? Und an wen wenden die Ärzte sich? Wer trifft an Ihrer Stelle Entscheidungen?Das am 01.09.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Patientenverfügung bekräftigt den Einbezug Ihrer Vorstellungen bei der Behandlungsplanung. In der Patientenverfügung können Sie mit schriftlichen Vorausverfügungen Ihre Vorstellungen und Wünsche äußern, so dass eine Ihrem Willen möglichst gemäße medizinische Behandlung und weitere Versorgung durchgeführt werden kann. Neben der Formulierung des eigenen Willens in der Patientenverfügung sollte auch die Frage geklärt werden, welche Vertrauensperson Sie bei Entscheidungsunfähigkeit gesetzlich vertreten soll. (Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung). Wir stehen Ihnen gern für Fragen und klärende Gespräche rund um dieses Thema zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Koordinator. |


Der Arzt braucht für die Durchführung seiner Behandlungsempfehlungen immer Ihre Zustimmung. Was geschieht aber, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern? Wonach richten sich Ärzte in dieser Situation? Und an wen wenden die Ärzte sich? Wer trifft an Ihrer Stelle Entscheidungen?