Das am 01.09.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Patientenverfügung bekräftigt den Einbezug Ihrer Vorstellungen bei der Behandlungsplanung. In der Patientenverfügung können Sie mit schriftlichen Vorausverfügungen Ihre Vorstellungen und Wünsche äußern, so dass eine Ihrem Willen möglichst gemäße medizinische Behandlung und weitere Versorgung durchgeführt werden kann. Neben der Formulierung des eigenen Willens in der Patientenverfügung sollte auch die Frage geklärt werden, welche Vertrauensperson Sie bei Entscheidungsunfähigkeit gesetzlich vertreten soll. (Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung).
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