Informationen zur

Patientenverfügung

Unterstützung bei Entscheidungen

Der Arzt braucht für die Durchführung seiner Behandlungsempfehlungen immer Ihre Zustimmung. Was geschieht aber, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern? Wonach richten sich Ärzte in dieser Situation? Und an wen wenden die Ärzte sich? Wer trifft an Ihrer Stelle Entscheidungen? Die Hospizarbeit unterstützt Sie durch Beratung und Informationsmaterial.
Wir stehen Ihnen gern für Fragen und klärende Gespräche rund um dieses Thema zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserer Geschäftsstelle. Unser Beratungsteam besteht aus qualifizierten ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen. Weiterhin stellen wir Informationsmaterial und eine Notfallkarte für die Geldbörse bereit. Eine „Entscheidungshilfe für die weitere medizinische Versorgung im Notfall“ (Notfallplan) kann helfen, die medizinische-pflegerische Versorgung in Ihrem Sinne zu gestalten. Wir beraten Sie gerne dazu.

Das am 01.09.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Patientenverfügung bekräftigt den Einbezug Ihrer Vorstellungen bei der Behandlungsplanung. In der Patientenverfügung können Sie mit schriftlichen Vorausverfügungen Ihre Vorstellungen und Wünsche äußern, so dass eine Ihrem Willen möglichst gemäße medizinische Behandlung und weitere Versorgung durchgeführt werden kann. Neben der Formulierung des eigenen Willens in der Patientenverfügung sollte auch die Frage geklärt werden, welche Vertrauensperson Sie bei Entscheidungsunfähigkeit gesetzlich vertreten soll. (Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung).

 

> Download Informationsmaterial Patientenverfügung

 

> Download Entscheidungshilfe