Montag, den 24.10.2016, 19.00 Uhr
im Haus der Wissenschaften, Raum Veolia/Weitblick, Pockelsstr. 11
Patientenverfügung – wie möchte ich (nicht) behandelt werden?
Mit Prof. Dr. Karl-Dieter Pardey und Dr. Rainer Prönneke
Angesichts zunehmender medizinischer Möglichkeiten wachsen Sorgen vor einer unangemessenen Behandlung, besonders in der letzten Lebensphase.
Der Arzt braucht für die Durchführung seiner Behandlungsempfehlungen immer die Zustimmung des Patienten. Was geschieht aber, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern? Wonach richten sich Ärzte in dieser Situation? Und an wen wenden die Ärzte sich? Wer trifft an Ihrer Stelle Entscheidungen?
Besonders wichtig ist hierfür die Frage zu klären, welche Vertrauensperson Sie bei Entscheidungsunfähigkeit rechtlich vertreten soll. Durch die Vorsorgevollmacht kann diese Lücke geschlossen und ein Bevollmächtigter benannt werden. Gibt es keinen Bevollmächtigten wird vom Betreuungsgericht ein rechtlicher Betreuer bestellt.
In der Patientenverfügung können Sie mit schriftlichen Vorausverfügungen Ihre Vorstellungen und Wünsche äußern, so dass eine Ihrem Willen möglichst gemäße medizinische Behandlung und weitere Versorgung durchgeführt werden kann.
Dr. Rainer Prönneke ist Chefarzt am Marienstift und Leiter der dortigen Palliativstation. Prof. Dr. Karl-Dieter Pardey war viele Jahre am Betreuungsgericht als Richter tätig, zuletzt leitete er das Amtsgericht in Peine. Beide Referenten werden über die medizinischen und rechtlichen Aspekte informieren und es wird viel Raum für Ihre Fragen sein.